| 16.06.2009 | ||||||||||||||||||
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Sehr geehrte Damen und Herren, Feuerwiderstandsfähige Abschlüsse besonderer Bauart und Verwendung (Überströmklappe) schließen im Brandfall Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen inneren Wänden oder Decken, die der Luftnachströmung dienen. Über die Zulässigkeit der Öffnung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde, z.B. als Abweichung oder im Zusammenhang mit der Genehmigung des Brandschutzkonzeptes.
Bei den erforderlichen Abschlüssen handelt es sich um feuerwiderstandsfähige Abschlüsse, die im Brandfall in Verbindung mit einer entsprechenden Rauchauslöseeinrichtung schließen und somit die Übertragung von Feuer und Rauch durch die Bauteilöffnung verhindern. Abschlüsse dieser Art dürfen nicht an Lüftungsleitungen in Verbindung mit RLT-Anlagen in Gebäuden anschließen. Die Hauptkomponenten sind die Absperrvorrichtung BKA-EN mit Federrücklaufantrieb und das Rauchmeldesystem RMS, also bewährte, brandschutztechnische Sicherheitskomponenten aus dem Hause SCHAKO.
Durch die Verwendung des kanalbündigen Rauchmeldesystem RMS-L ist keine Mindestströmungs- SCHAKO BKA-Ü ein weiterer Bestandteil für das Bauen von sicheren und ordnungsgemäßen Gebäuden entsprechend der Musterbauordnung MBO.
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